Beratungs­einsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen sich alle regelmäßig, die nur Pflegegeld beziehen, durch einen Pflegedinest besuchen und beraten lassen. Ein Ziel dieser “Beratungseinsätze” ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Wohnraumanpassung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen.

Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen.

Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und lassen Sie sich von uns beraten!

Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen, den Missstände zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Missbrauch soll durch diese Pflicht zur Beratung in der eigenen Wohnung erschwert werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Vereinbaren Sie hier ihr individuelles Beratungs­gespräch!

Terminvereinbarung § 37.3 “Beratungseinsatz”

Leider ist die Nutzung unseres Anfrageformulares nur möglich, wenn Sie in den Datenschutzeinstellungen die Option „Google reCAPTCHA“ erlauben.

Jetzt Beratung sichern. Wir beraten Sie persönlich, ausführlich und individuell!

24h für Sie erreichbar!

Adresse

Daten­schutz­einstellungen