Pflegestärkungsgesetz

Das Pflege­stärkungs­gesetz 2015

Das Pflegestärkungsgesetz ist nun da!

Doch leider gibt es viel Verwirrung durch die Kassen und verschiedenen Informationsdienstleister. Um Ihnen eine genaue und kurze Übersicht geben zu können, nutzen Sie bitte unseren Download.

Informationsquelle BMG 2015 (PDF-Dokument [379.5 KB])

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

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Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Pflegestufen kurz erklärt

Haben Sie fragen oder benötigen Sie Hilfe? Wir beraten Sie gern.

bei demnzieller Erkrankung 231 Euro (Sachleistung)

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 468 (in Verbindung mit §45b 689 Euro) Euro. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 244 Euro. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1144 Euro (in Verbindung mit § 45b 1298 Euro), das Pflegegeld liegt maximal bei 458 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1612 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Besondere Fälle werden mit bis zu 1995 Euro monatlich unterstützt.

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