Vorsorgevollmacht

Schon vorgesorgt?

Haben Sie sich schon einmal folgende Frage gestellt?

Wer soll einmal für mich Entscheidungen treffen und notwendige Unterschriften leisten, wenn ich vorübergehend oder vielleicht sogar dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage sein werde?

Über diese Frage nachzudenken nimmt gewiss einen längeren Zeitraum in Anspruch, umso kürzer kann jedoch die Zeit sein, in der ich in diese Situation kommen kann. Aus diesem Grund sollte sich jeder die Zeit für diese Überlegungen nehmen.

Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Einkaufen und sind an einem Verkehrsunfall so stark beteiligt, dass Sie medizinisch versorgt werden müssen, aber nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen selbstbestimmend zu äußern. Wer soll dann für Sie übernehmen? Für diesen Fall gibt es Vorsorgevollmachten.

Sollte solch eine Vorsorgevollmacht nicht vorliegen, muss und wird das Amtsgericht für eine hilflos gewordene Person immer einen Betreuer bzw. eine Betreuerin einsetzen. Dafür wird in der Regel ein Familienangehöriger vom Richter ausgesucht.

Steht dieser aber nicht zur Verfügung, kann auch ein völlig fremder Berufsbetreuer bestimmt werden, der dann “das Sagen” hat. Viele empfinden dies als unerwünschte Einmischung in ihre persönlichen Angelegenheiten und möchten wenn möglich keine gerichtliche Betreuung erfahren.

Wer dies verhindern möchte, sollte für eine Vertrauensperson seiner Wahl – oder auch für mehrere – eine Vorsorgevollmacht ausstellen.

Dieses Formular ist vom Bundesministerium für Justiz (PDF-Dokument)

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